Călin Georgescu wurde von der Ständigen Wahlbehörde mit einer Geldstrafe von 200.000 Lei wegen Unregelmäßigkeiten bei der Finanzierung und Durchführung seines Präsidentschaftswahlkampfs 2024 belegt. Der ehemalige Kandidat hat die Geldstrafe nach Angaben von Vertretern der AEP bereits bezahlt.
Der AEP-Präsident Adrian Țuțuianu erklärte, die Behörde habe die zuständigen Stellen über Aspekte informiert, die ihre Befugnisse überschritten. Zudem wurden 13 Koordinatoren von Georgescus Wahlkampf sowie der Finanzbevollmächtigte nach bei der Generalstaatsanwaltschaft eingegangenen Meldungen mit Bußgeldern belegt.
Țuțuianu erklärte, Georgescu habe der AEP Wahlkampfeinnahmen und -ausgaben von null Lei gemeldet. Diese Angaben wurden als widersprüchlich zu den Informationen in den Vermerken des Innenministeriums, der Generaldirektion für Innere Sicherheit und des Rumänischen Nachrichtendienstes eingestuft.
Nach Angaben des AEP-Präsidenten wurde die Annullierung der Präsidentschaftswahl 2024 vom Verfassungsgericht nicht deshalb angeordnet, weil die AEP das Verfassungsgericht im Zusammenhang mit der Erklärung über Ausgaben von null Lei nicht informiert habe, sondern auf Grundlage der in der Entscheidung des Verfassungsgerichts Nr. 32/2024 festgehaltenen Gründe. Die gegen Georgescu verhängte Geldstrafe ist die höchste, die das Gesetz für derartige Verstöße vorsieht.
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