Das Berufungsgericht Bukarest hat erneut die Entscheidung über den Antrag der Anwältin der AUR, Silvia Uscov, zur Aussetzung der Ernennungsakte der Verfassungsrichter Dacian Dragoș und Mihai Busuioc verschoben und einen neuen Termin für den 11. Februar festgelegt, denselben Tag, an dem das Verfassungsgericht sein endgültiges Urteil über das Gesetz zu den Sonderrenten der Richter verkünden wird.
Die Anträge zielen darauf ab, das Dekret, das vom Präsidenten Nicușor Dan unterzeichnet wurde, und den Beschluss des Senats auszusetzen, mit der Begründung, dass die beiden Richter die gesetzlichen Ernennungsvoraussetzungen nicht erfüllen, wobei die Akten von der Richterin Olimpiea Crețeanu geprüft werden.
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