Der Nationale Gewerkschaftsblock (BNS) hat den Präsidenten Rumäniens und die Regierung aufgefordert, Schritte zur Überarbeitung der Verfassung einzuleiten, da der Alarmzustand nicht ausdrücklich im Grundgesetz geregelt ist.
Der BNS betont, dass, obwohl der Alarmzustand durch das Gesetz Nr. 55/2020 eingeführt wurde, dies die Einschränkung der Rechte der Bürger ohne die Genehmigung des Parlaments ermöglicht, wodurch die demokratische Kontrolle über die Regierung eingeschränkt wird.
Der Alarmzustand wurde erstmals 2020 im Kontext der Pandemie eingeführt und wurde wiederholt verlängert. Der BNS ist der Ansicht, dass die Regelung des Alarmzustands in der Verfassung entscheidend ist, um Missbrauch zu verhindern und den Schutz der Grundrechte zu gewährleisten.
Darüber hinaus fordert die Gewerkschaft Konsultationen mit den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft, um öffentlich über einen Entwurf zur Überarbeitung der Verfassung in Bezug auf dieses Regime zu diskutieren.
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