Augustin Zegrean, ehemaliger Präsident des Verfassungsgerichts Rumäniens, erklärte, dass der Antrag auf Suspendierung von zwei Richtern des Verfassungsgerichts, Dacian Dragoș und Mihai Busuioc, der beim Berufungsgericht Bukarest eingereicht wurde, unzulässig ist und abgelehnt wird. Er erklärte, dass das CAB nicht befugt ist, solche Anträge zu prüfen, da die Beschlüsse des Senats nicht im Verwaltungsrecht angefochten werden können.
Zegrean betonte, dass im Falle einer Suspendierung der Richter kein Quorum vorhanden wäre, um Entscheidungen über die Sonderrenten zu treffen. Er erwähnte auch, dass die Lösung vorhersehbar ist und dass das CAB den Antrag als unzulässig ablehnen wird. Die Hauptverhandlung der Beschwerden hat begonnen, und das Urteil wird am 16. Januar erwartet.
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