Das Bezirksgericht des Bukarester Sektors 1 wies die von den Staatsanwälten gegen vier der fünf festgenommenen Personen gestellten Anträge auf Untersuchungshaft zurück, nachdem sie beim Protest der Landwirte auf dem Piaţa Victoriei Gewalt provoziert hatten. Das Gericht ordnete gegenüber den vier Personen Hausarrest an; ihnen ist die Nutzung sozialer Netzwerke untersagt. Die fünfte festgenommene Person wurde in Untersuchungshaft genommen.
„Dem Antrag der Staatsanwaltschaft beim Bukarester Tribunal auf Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten FUGEL GABRIEL, ohne Wohnsitz in Rumänien, ohne CI, CNP, in der Strafsache Nr. 5834/163/P/2026 (...) wird stattgegeben. Die Untersuchungshaft des Beschuldigten wird für einen Zeitraum von 30 Tagen, beginnend am 16.09.2026 bis einschließlich 15.10.2026, angeordnet. Die umgehende Ausstellung des Haftbefehls und dessen Zustellung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen werden angeordnet. Der Antrag des Beschuldigten durch seinen Verteidiger auf Anordnung einer milderen Präventivmaßnahme wird als unbegründet zurückgewiesen“, heißt es im Beschluss des Gerichts.
„Der Antrag auf Untersuchungshaft gegen die Beschuldigten wird zurückgewiesen:
1. PAMFILE CIPRIAN-ŞTEFAN, ledig, ohne Wehrpflicht, Mittelschulbildung, ohne Beschäftigung, mit Vorstrafen bekannt
2. VOINEA VIOREL-CRISTIAN, ohne Wehrpflicht, Oberschulbildung, Beruf: Wachmann, mit Vorstrafen bekannt
3. NANCU IONUŢ, aus Buzău, ledig, ohne Wehrpflicht, Mittelschulbildung, ohne Beschäftigung, ohne Vorstrafen
4. CIUCUR CIPRIAN, Wehrdienst abgeleistet, mittlere Schulbildung, Beruf: Fahrer, ohne Vorstrafen
Der von der Staatsanwaltschaft beim Bukarester Tribunal gestellte Antrag wird als unbegründet zurückgewiesen. Gegenüber den Beschuldigten wird die Präventivmaßnahme des Hausarrests angeordnet“, heißt es weiter im Beschluss.
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