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Die ANAF hat die Einführung des Verfahrens zur Vorabfüllung für die Erklärung 212 angekündigt, das Projekt wurde bereits in der entscheidungstransparenten Öffentlichkeit veröffentlicht. Für die Einkünfte aus 2025 können die Steuerpflichtigen Formulare mit bereits ausgefüllten Daten auf der Grundlage der Informationen aus den Steuerunterlagen, die im Virtuellen Privaten Raum verfügbar sind, oder auf Anfrage in physischer Form abrufen. Die Frist für die Einreichung bleibt der 25. Mai 2026, und eine verspätete Einreichung kann Geldstrafen und Sanktionen nach sich ziehen.
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