Rumänische oder ausländische Studierende bis zum Alter von 30 Jahren, die an akkreditierten Hochschulen in Rumänien oder an der Rumänischen Akademie ein Vollzeitstudium absolvieren, erhalten eine Ermäßigung von 90 Prozent auf Zugfahrten in der 2. Klasse in Regional-, InterRegio- und InterCity-Zügen.
Die Vergünstigung gilt ausschließlich für die Strecke zwischen dem Wohnort und dem Ort, an dem sich die Bildungseinrichtung befindet. Die Ermäßigung gilt auch für Studierende, die Waisen sind oder aus Kinderheimen, Pflegefamilien oder aus der Betreuung durch eine Pflegeperson stammen. Für die 1. Klasse, Schlafwagen und Liegewagen sind die Tarifdifferenzen vollständig zu entrichten.
Fahrkarten und Abonnements können an den Fahrkartenschaltern und in den Agenturen von CFR Călători, online, über die App, an den Fahrkartenautomaten in den Bahnhöfen oder in bestimmten Fällen im Zug gekauft werden. Bis zum 30. November 2026 können sie auf Grundlage des für das Studienjahr 2025–2026 bestätigten Studierendenausweises erworben werden. Studierende im ersten Studienjahr können eine Bescheinigung im Original für das Studienjahr 2026–2027 vorlegen. Ab dem 1. Dezember ist der Studierendenausweis für das Studienjahr 2026–2027 erforderlich.
Rumänen, die im Ausland ein Vollzeitstudium absolvieren, erhalten eine Ermäßigung von 50 Prozent, die in der 2. Klasse für jede Entfernung gilt. Sie müssen den Studierendennachweis, die beglaubigte Übersetzung und den Personalausweis vorlegen.
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