Schüler, die 16 Jahre alt geworden sind, könnten künftig ohne Zustimmung der Eltern selbst schulische Beratung, psychologische Diagnostik, psychologische Beratung und Psychotherapie beantragen – laut einem Gesetzentwurf, der derzeit im Senat beraten wird.
Die Initiative ändert die Rechtsvorschriften zur Gesundheit, zu den Patientenrechten und zum voruniversitären Bildungswesen. Für Schulen sieht der Entwurf vor, dass sich Jugendliche direkt an die schulpsychologischen Beratungsstellen wenden können. Die Initiatoren erklären, dass die Zustimmung der Eltern zu einem Hindernis werden kann, wenn ein Elternteil die Unterstützung verweigert, nicht verfügbar ist oder selbst die Ursache des psychischen Leidens darstellt.
Der Wirtschafts- und Sozialrat hat den Entwurf befürwortet und hält den direkten Zugang zu den Angeboten insbesondere für Schüler aus ländlichen Gebieten und aus benachteiligten Familien für sinnvoll. Der Wirtschafts- und Sozialrat fordert jedoch die Streichung der Bedingung, wonach vor der Gewährung der Unterstützung die kognitiven Fähigkeiten beurteilt werden müssen, da dies eine neue Hürde schaffen könnte.
Der Entwurf sieht weiterhin Einschränkungen der Vertraulichkeit vor. Fachkräfte müssten die Eltern und Behörden über das Risiko von Selbstverletzung, Gewalt, Missbrauch oder andere schwerwiegende Situationen informieren. Sollte die Regelung verabschiedet werden, soll sie für Schulen drei Tage nach der Veröffentlichung des Gesetzes in Kraft treten.
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