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Dienstag 15:45

Die EU begrüßt das OECD-Abkommen über die globale Mindestbesteuerung und verspricht eine kohärente Umsetzung in der EU

Radu Burcă
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Wirtschaft
Foto: shutterstock.com

Die Europäische Kommission hat die OECD-Vereinbarung zur Vereinfachung der Regeln für die globale Mindestbesteuerung begrüßt und betrachtet sie als einen entscheidenden Schritt zur internationalen fiskalischen Stabilität und zur Vorhersehbarkeit des europäischen Geschäftsumfelds.

Die Europäische Union hat die im Rahmen der OECD erzielte Vereinbarung zur koordinierten Anwendung der globalen Mindestbesteuerung begrüßt und betont, dass sie die steuerliche Gerechtigkeit stärkt und die Unsicherheit für Unternehmen, die auf mehreren Märkten tätig sind, verringert.


Kurz gesagt:

Die OECD hat sich auf ein Paket zur Vereinfachung der Regeln für die globale Mindestbesteuerung geeinigt.

Die Vereinbarung zielt auf eine kohärente Anwendung der Säule II (GloBE) ab.

Die EU sagt, dass die Maßnahme die Vorhersehbarkeit für Unternehmen erhöht.

Die Kommission wird die einheitliche Umsetzung in den Mitgliedstaaten überwachen.


In einer offiziellen Mitteilung hat die Europäische Kommission angekündigt, dass sie die auf OECD-Ebene erzielte Vereinbarung über ein umfassendes Paket zur koordinierten Anwendung der globalen Mindestbesteuerung in der digitalisierten und globalisierten Wirtschaft begrüßt. Die am 5. Januar vereinbarte Einigung zielt darauf ab, die Säule II zu vereinfachen und ein „side-by-side“-System im Rahmen der GloBE-Regeln einzuführen.

Laut der Kommission stellt die Vereinbarung einen wichtigen Schritt zur Stabilisierung des internationalen Steuersystems dar, in einer Zeit, in der große Volkswirtschaften versuchen, die künstliche Gewinnverlagerung und die Erosion der Steuerbasis zu begrenzen. Brüssel betont, dass die neuen Regelungen die rechtliche Sicherheit und Vorhersehbarkeit für europäische Unternehmen erhöhen und gleichzeitig einen fairen Wettbewerbsrahmen auf globaler Ebene aufrechterhalten.

Die europäische Exekutive hat klargestellt, dass sie auf der Grundlage der bereits in der Europäischen Union erzielten Fortschritte bei der Umsetzung der Säule II die effiziente und kohärente Anwendung der Regeln in allen Mitgliedstaaten überwachen wird. Parallel dazu beabsichtigt die Kommission, die Arbeiten zur Vereinfachung und Effizienzsteigerung der administrativen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der globalen Mindestbesteuerung fortzusetzen, ohne die Integrität des Mechanismus zu beeinträchtigen.

Die politische Botschaft aus Brüssel ist, dass der steuerliche Multilateralismus funktionsfähig bleibt und die Zusammenarbeit im Rahmen der OECD auch in einem fragmentierten geopolitischen Kontext greifbare Ergebnisse liefern kann. Für die EU stärkt die Vereinbarung die bereits verabschiedete Steuerarchitektur und verringert das Risiko divergierender Regime, die den Binnenmarkt fragmentieren könnten.

Die globale Mindestbesteuerung, bekannt als Säule II, zielt darauf ab, eine effektive Mindestbesteuerungsrate für große multinationale Konzerne sicherzustellen, unabhängig von der Jurisdiktion, in der sie ihre Gewinne verbuchen. Die Europäische Union hat diesen Rahmen bereits in ihr Rechtssystem umgesetzt, und die OECD-Vereinbarung von Januar 2026 wird von Brüssel als ein Instrument zur Stärkung und Vereinfachung angesehen, das darauf abzielt, die administrative Belastung zu verringern und eine einheitliche internationale Anwendung sicherzustellen.


Kontext:

Die von der Europäischen Union begrüßte Vereinbarung basiert auf dem im Rahmen der OECD und des Inclusive Framework on BEPS erzielten Verständnis, das 147 Staaten und Jurisdiktionen vereint. Nach monatelangen Verhandlungen haben die Teilnehmer ein politisches und technisches Paket vereinbart, das die koordinierte Anwendung der globalen Mindestbesteuerung in einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft sicherstellen soll.

Das vereinbarte Paket führt ein „side-by-side“-System ein und umfasst Maßnahmen zur Vereinfachung der Compliance-Verpflichtungen für multinationale Gruppen und Steuerverwaltungen, neue Safe-Harbour-Regelungen für bestimmte Jurisdiktionen sowie einen Bewertungsmechanismus zur Aufrechterhaltung eines fairen Wettbewerbsumfelds zwischen den Staaten. Die Vereinbarung bekräftigt auch die Rolle der nationalen Mindestbesteuerung als wichtiges Instrument zum Schutz der Steuerbasen, insbesondere in Entwicklungsländern.

Laut OECD ist das Ziel die Erhöhung der steuerlichen Sicherheit, die Verringerung der administrativen Komplexität und die Stärkung der Stabilität des internationalen Steuersystems, wobei in naher Zukunft weitere Instrumente zur Umsetzung und technische Unterstützung veröffentlicht werden sollen.


https://2eu.brussels/ro/stiri/ue-saluta-acordul-oecd-privind-impozitul-minim-global-si-promite-aplicare-coerenta-in-ue

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