Das Außenministerium hat eine Liste der 915 Wahllokale zur Verfügung gestellt, die im Ausland für die Wahlen am 9. Juni geöffnet sind. Jeder rumänische Staatsbürger kann im Ausland wählen, unabhängig davon, ob er seinen Wohnsitz oder seinen Aufenthaltsort im Ausland hat oder nur auf Reisen ist. Es ist zu beachten, dass in diesen Wahllokalen nicht für die Kommunalwahlen abgestimmt werden kann.
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Der neue Code für die Raumordnung, Stadtplanung und Bauwesen tritt am 25. August in Kraft und vereinheitlicht die Gesetzgebung in diesem Bereich.
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