Der Senat hat mit 106 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen einen Gesetzentwurf verabschiedet, der QR-Codes oder Strichcodes zur elektronischen Validierung des Anspruchs auf Verkehrserleichterungen einführt. Der Gesetzesvorschlag wird nun von der Abgeordnetenkammer beraten, die das entscheidende Organ ist.
Nach dem vom Senat geänderten Gesetzentwurf können Verkehrserleichterungen auf Grundlage der von der zuständigen regionalen Rentenkasse ausgestellten Bescheinigung über die gezahlten Beträge oder auf Grundlage des von der zahlenden Institution ausgestellten Zahlungsbelegs für die zustehenden Leistungen gewährt werden.
Die Dokumente müssen ein Element zur automatischen Identifizierung enthalten, nämlich einen QR-Code oder einen Strichcode. Damit können Verkehrsunternehmen den Anspruch der Begünstigten elektronisch überprüfen; zugleich dient der Code als Mittel zur Validierung der Erleichterungen.
Die Initiatoren erklären, dass das Fehlen eines standardisierten technischen Identifikators die Überprüfung der Ansprüche und den Abrechnungsprozess erschwert. Die Einführung der Codes soll die eindeutige Identifizierung der Begünstigten und die Interoperabilität mit den IT-Systemen öffentlicher Institutionen ermöglichen.
Der Gesetzentwurf wurde von Parlamentariern aus dem gesamten politischen Spektrum eingebracht und wird in der Abgeordnetenkammer in die Phase der Beratung und der abschließenden Abstimmung eintreten.
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