7 Februar 13:22

Aktualität
Lucian Alecu / Shutterstock Editorial / Profimedia
Der Gesetzentwurf sieht eine Schutzanordnung nicht nur bei körperlicher Gewalt vor, sondern auch bei Online-Belästigung, mehrfachen Anrufen, wiederholtem Stalking ohne Recht oder berechtigtes Interesse oder bei der Überwachung der Wohnung einer Person. Das Gesetz sieht auch die Überwachung des Täters mit einem elektronischen Armband vor.