Die Verordnung Nr. 599 des Ministerrates der Republik Belarus verhängt strenge Beschränkungen für den internationalen Transport, die polnische Anhänger, Sattelanhänger und PKWs betreffen. Ausnahmen bilden lediglich Transporte von Post, Medikamenten, Tieren und humanitären Gütern.
Diese Maßnahme wurde als Reaktion auf die als unfreundlich erachteten Aktionen der westlichen Länder im Kontext der teilweisen Wiedereröffnung der Grenzübergänge durch Polen und Litauen erlassen. Litauische Transportdienstleister warnen, dass die Beschränkungen zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen könnten, wobei ein Rückgang der jährlichen Einnahmen um etwa eine Milliarde Euro geschätzt wird.
Außerdem hat Litauen den Verkehr an bestimmten Grenzübergängen weiter eingeschränkt, was Zehntausende von Passagieren und Flugverbindungen betrifft. Der aktuelle Konflikt ist Teil einer Reihe von Spannungen zwischen Polen, Litauen und Belarus, mit wiederholten Schließungen der Grenzübergänge. Der Schienenverkehr bleibt die einzige tragfähige Handelsoption zwischen Polen und Belarus, jedoch nur für Fracht.