Ein von Russland gegen eine Rüstungsfabrik in Europa gestarteter Luft- oder Raketenangriff würde unter Artikel 5 des NATO-Vertrags fallen, erklärte der EU-Kommissar für Verteidigung, Andrius Kubilius, am Donnerstag. Die Aussage wurde gegenüber dem polnischen Fernsehen am Rande einer Sitzung des Ausschusses für Verteidigung und Sicherheit des Europäischen Parlaments gemacht.
Die Erklärung erfolgte, nachdem die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, gewarnt hatte, dass Rüstungsfabriken in europäischen Ländern, die Waffen für die Ukraine herstellen, zu militärischen Zielen Russlands werden könnten.
Ein Berater von Kubilius stellte klar, dass sich der EU-Beamte ausdrücklich auf einen Luftangriff oder einen Raketenangriff gegen eine Fabrik bezogen habe. In den vergangenen Wochen haben mehrere europäische Staaten verdächtige Vorfälle an Standorten der Verteidigungsindustrie untersucht. Estland machte die russischen Geheimdienste für den Brand im vergangenen Monat beim Rüstungsunternehmen Milrem Robotics verantwortlich, während Bulgarien, Polen und die Slowakei ähnliche Vorfälle meldeten.
Kubilius’ Position löste innerhalb der NATO vorsichtige Reaktionen aus. Das Bündnis betonte, dass Artikel 5 absichtlich mehrdeutig formuliert sei und seine Aktivierung nicht automatisch erfolge. Ein NATO-Diplomat wies darauf hin, dass die Entscheidungen über die Anwendung des Artikels dem Bündnis und nicht einem Beamten der Europäischen Union oblägen.
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