Die Unterkammer des französischen Parlaments, die Nationalversammlung, hat am Mittwoch für das Gesetz über das "Recht auf Hilfe zum Sterben" gestimmt, das die Euthanasie und die assistierte Suizid für Patienten mit schweren, irreversiblen Erkrankungen regelt.
Der Gesetzentwurf wurde mit 291 Stimmen dafür und 241 Stimmen dagegen angenommen, was die endgültige Abstimmung in der dritten Lesung darstellt, was bedeutet, dass das Gesetz nun endgültig angenommen ist.
Die Einführung dieses Gesetzes war ein wichtiges Ziel des Präsidenten Emmanuel Macron in seiner aktuellen Amtszeit.
Das Gesetz wird vom Verfassungsrat geprüft, auf Initiative des Premierministers Sebastien Lecornu, der Bedenken hinsichtlich bestimmter Aspekte geäußert hat, einschließlich der zweitägigen Bedenkzeit für die Patienten.
Das Recht auf assistierten Suizid wird auf erwachsene Patienten mit unheilbaren Erkrankungen beschränkt, die ihre Wünsche bewusst äußern können.
Ein Arzt wird die Eignung der Patienten überprüfen, und diese können sich jederzeit aus dem Verfahren zurückziehen.
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