Die Europäische Union hat Israel aufgefordert, das derzeitige Gesetz zur Registrierung internationaler NGOs nicht anzuwenden, und gewarnt, dass ohne diese humanitäre Hilfe nicht in ausreichendem Maße geliefert werden kann, um weitere Verluste an Menschenleben in Gaza zu verhindern.
Die Europäische Union hat Israel direkt aufgefordert, das Gesetz zur Registrierung internationaler Nichtregierungsorganisationen in seiner aktuellen Form nicht anzuwenden, und argumentiert, dass die Einschränkung ihrer Aktivitäten die Lieferung von wesentlicher humanitärer Hilfe an die Zivilbevölkerung in Gaza behindern würde.
Kurz gesagt
Die EU erklärt, dass sich die humanitäre Situation in Gaza weiterhin verschlechtert.
Brüssel fordert Israel auf, das NGO-Gesetz in seiner aktuellen Form nicht anzuwenden.
Die EU sagt, dass ohne internationale NGOs die Hilfe nicht in ausreichendem Maße bei den Zivilisten ankommen kann.
Das humanitäre Völkerrecht wird als rechtliche Verpflichtung für alle Parteien angeführt.
In einer gemeinsamen Erklärung hat die Europäische Union gewarnt, dass sich die humanitäre Situation in Gaza weiterhin verschärft, vor dem Hintergrund von Obdachlosigkeit, der Unterbrechung des Zugangs zu Bildung für Kinder und der eingeschränkten Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems. Vor diesem Hintergrund hat die EU eine klare Botschaft an Israel gesendet und gefordert, das Gesetz zur Registrierung internationaler NGOs in seiner aktuellen Form nicht umzusetzen.
Laut Brüssel stellen internationale NGOs ein unverzichtbares Element für die Lieferung humanitärer Hilfe in Gaza dar. Die EU hat direkt erklärt, dass in Abwesenheit dieser Hilfe nicht in dem erforderlichen Maß bereitgestellt werden kann, um weitere Verluste an Menschenleben zu verhindern, und betont, dass der schnelle, sichere und ungehinderte Zugang für jede effektive humanitäre Operation unerlässlich ist.
Die Erklärung verweist auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 18. Dezember, die die Annahme der Resolution 2803 des UN-Sicherheitsrates zur Einrichtung eines internationalen Stabilitätsmechanismus begrüßt haben und alle Parteien aufgefordert haben, diese vollständig umzusetzen, im Einklang mit dem Völkerrecht. Die EU hat in diesem Zusammenhang ihr Engagement bekräftigt, zur Umsetzung der Resolution beizutragen.
Brüssel hat ausdrücklich das humanitäre Völkerrecht angeführt, wonach alle Parteien, die an einem Konflikt beteiligt sind, die Verpflichtung haben, den schnellen und ungehinderten Zugang humanitärer Hilfe für Zivilisten zu ermöglichen und zu erleichtern. Die Botschaft der EU beschränkt sich nicht auf die Äußerung einer allgemeinen Besorgnis, sondern bringt eine klare politische Forderung in Bezug auf den nationalen Rechtsrahmen, der die Aktivitäten von NGOs betrifft.