Der Gerichtshof der Europäischen Union (CJEU) hat festgestellt, dass die ungarische Gesetzgebung, die den Zugang von Minderjährigen zu Inhalten über sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität einschränkt, das europäische Recht verletzt.
Die Entscheidung bezieht sich auf ein im Jahr 2021 verabschiedetes Gesetz, das die Förderung von Homosexualität und Geschlechtsumwandlung in Medieninhalten für Minderjährige einschränkt.
Der CJEU kam zu dem Schluss, dass die ungarischen Maßnahmen eine schwerwiegende Beeinträchtigung grundlegender Rechte darstellen, einschließlich der Meinungsfreiheit. Das Verfahren wurde von der Europäischen Kommission eingeleitet, unterstützt von 15 Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament. Trotz des Drucks aus Brüssel setzte die ungarische Regierung die Einschränkungen fort, einschließlich des Verbots von Pride-Paraden. Die Entscheidung des CJEU könnte zu finanziellen Sanktionen führen, wenn Ungarn sich nicht anpasst, und einen wichtigen Präzedenzfall für die Einhaltung der Werte der Europäischen Union schaffen.
Péter Magyar hat die Unterstützung des Rechts auf freie Meinungsäußerung versprochen, auch für Pride-Veranstaltungen.
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