Das Oberste Gericht von Andalusien hat die Kündigung eines Mitarbeiters eines Bauunternehmens für null und nichtig erklärt, der während seiner Krankschreibung über WhatsApp benachrichtigt wurde, nachdem er einen Herzinfarkt erlitten hatte. Das Gericht stellte fest, dass die Maßnahme das Recht auf Gleichheit verletzte und als Diskriminierung aufgrund von Krankheit angesehen wurde, entgegen dem Gesetz 15/2022.
Das Unternehmen berief sich auf organisatorische Gründe im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Projekts, aber die Richter hielten dieses Argument für einen Vorwand, um die Kündigung zu rechtfertigen. Der Mitarbeiter, der ein durchschnittliches Monatsgehalt von 1.879 Euro hatte, reichte eine Klage wegen missbräuchlicher Kündigung ein, nachdem die Mediationsversuche gescheitert waren. Das Gericht ordnete seine Wiedereinstellung an und verpflichtete das Unternehmen zur Zahlung der ausstehenden Gehälter sowie einer Entschädigung von 5.000 Euro für den erlittenen immateriellen Schaden.