
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat festgestellt, dass Haustiere im Kontext des Lufttransports als 'Gepäck' betrachtet werden können, was die Rechte der Eigentümer im Falle eines Verlustes betrifft. Die Entscheidung wurde nach einer Beschwerde einer Passagierin getroffen, die 2019 am Flughafen Buenos Aires ihren Hund verloren hatte. Obwohl die Iberia Airlines den Verlust anerkannt hat, behauptete sie, dass ihre Haftung gemäß den europäischen Vorschriften begrenzt sei.
Der EuGH kam zu dem Schluss, dass gemäß dem Montrealer Übereinkommen von 1999 Tiere, die im Frachtraum des Flugzeugs transportiert werden, in die Kategorie der Güter fallen, und dass Fluggesellschaften nicht verpflichtet sind, Entschädigungen zu zahlen, die über die festgelegten Beträge hinausgehen, es sei denn, die Eigentümer erklären ein 'besonderes Interesse' an dem transportierten Tier. Diese Entscheidung bietet rechtliche Klarheit für Fluggesellschaften und begrenzt die finanziellen Ansprüche im Falle des Verlusts von Haustieren.
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