Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Rumänien und Portugal eingeleitet, indem sie Mahnschreiben versendet hat, nachdem die beiden Staaten bis heute den bis zum 1. Juni 2025 fälligen Bericht gemäß der EU-Verordnung über invasive gebietsfremde Arten nicht übermittelt haben.
Kurz gesagt
Rumänien und Portugal haben den von der Verordnung über invasive gebietsfremde Arten geforderten Bericht nicht übermittelt.
Der Bericht war bis zum 1. Juni 2025 fällig.
Die Verordnung legt Maßnahmen auf EU-Ebene zur Verhinderung, Minimierung und Minderung der negativen Auswirkungen invasiver Arten auf die Biodiversität, die Gesundheit und die Wirtschaft fest.
Die Berichterstattung muss Informationen über Überwachung, offizielle Kontrollen, die Verbreitung von für die Union relevanten Arten, Aktionspläne sowie Maßnahmen zur Ausrottung und Bewirtschaftung enthalten.
Die Kommission gibt beiden Staaten zwei Monate Zeit, um zu antworten.
Die europäische Exekutive weist darauf hin, dass die Verordnung (EU) 1143/2014 Maßnahmen auf Ebene der gesamten Union einführt, die darauf abzielen, die negativen Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten auf die Biodiversität und die Ökosystemdienstleistungen sowie die damit verbundenen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Wirtschaft zu verhindern, zu minimieren und zu mildern.
In diesem Rahmen müssen die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre die nationalen Überwachungs- und Kontrollsysteme sowie die Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten von Interesse für die Union aktualisieren und der Kommission übermitteln, Aktionspläne, die sich auf die vorrangigen Einführungs- und Verbreitungswege beziehen, sowie aggregierte Informationen über Maßnahmen zur Ausrottung und Bewirtschaftung, unter anderem.
Die Kommission erklärt, dass diese Berichte ein klares Bild davon vermitteln, wie die Verordnung umgesetzt wird und welche Schwierigkeiten die Mitgliedstaaten möglicherweise haben, und zur Erreichung der Umwelt-, Gesundheits- und Wirtschaftsziele beitragen. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Rumänien und Portugal den geforderten Bericht nicht übermittelt, weshalb Brüssel Mahnschreiben an beide Staaten gesendet hat.
Laut den Erklärungen der Kommission zur Anwendung des EU-Rechts stellt das Mahnschreiben die erste formelle Phase des Vertragsverletzungsverfahrens dar und wird, falls die Antwort des Staates nicht zufriedenstellend ist, von einer begründeten Stellungnahme gefolgt. Wenn der Staat weiterhin nicht konform ist, kann die Kommission beschließen, den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen.
https://2eu.brussels/de/nachrichten/die-europaeische-kommission-fordert-rumaenien-und-portugal-auf-den-ausstehenden-bericht-ueber-invasive-gebietsfremde-arten-zu-uebermitteln
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