Das Gesetz über erschwinglichen Wohnraum, der erste gemeinsame europäische Rahmen zur Bewertung von Maßnahmen, die den Wohnungsmarkt und den Binnenmarkt betreffen, wurde am Mittwoch von der Europäischen Kommission vorgeschlagen. Die Initiative erfolgt vor dem Hintergrund, dass mehr als die Hälfte der Stadtbewohner den Zugang zu Wohnraum als dringendes Problem betrachtet. Das Gesetz bietet den nationalen, regionalen und lokalen Behörden mehr Rechtssicherheit, wenn sie in von der Wohnraumkrise betroffenen Gebieten eingreifen. Sie werden in der Lage sein, anhand einer gemeinsamen Methodik „Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt“ zu identifizieren und Maßnahmen für kurzfristige Vermietungen, leer stehende Wohnungen oder die Nutzung von Zweitwohnungen zu ergreifen, sofern die Eingriffe notwendig, verhältnismäßig und durch Belege gestützt sind.
Im Falle kurzfristiger Vermietungen müssen sich die Beschränkungen auf Tätigkeiten richten, die das Angebot an Wohnungen zur langfristigen Vermietung verringern. Die Behörden müssen nachweisen, dass die negativen Auswirkungen auf die Erschwinglichkeit oder Verfügbarkeit von Wohnraum mindestens drei Jahre lang erheblich waren und dass weniger restriktive Lösungen nicht ausreichen würden.
Der Vorschlag schützt außerdem die Rechtssicherheit von Eigentümern und Investoren, unter anderem durch das Verbot der rückwirkenden Anwendung von Bedingungen für den Erwerb von Immobilien. Die Kommission legte zudem eine Empfehlung zur Ausweitung des Wohnraumangebots vor, und zwar durch schnellere Genehmigungsverfahren, die Renovierung und Umnutzung von Gebäuden sowie die Erleichterung von Investitionen. Das Paket ist Teil des Europäischen Plans für erschwinglichen Wohnraum.
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