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51 neue Nachrichten in den letzten 24 Stunden
  1. Startseite
  2. EU

Die Anwendung der Verordnung über künstliche Intelligenz wird von unabhängigen Experten unterstützt.

Liviu Brăteanu
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1 Juni 2026, 12:52
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EU
Foto: Pixabay
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Die Europäische Kommission hat eine wissenschaftliche Gruppe und ein Beratungsgremium ernannt, die die Umsetzung der Verordnung über künstliche Intelligenz unterstützen werden, insbesondere durch technische Expertise für das Europäische Büro für künstliche Intelligenz und die nationalen Behörden.

Kurz gesagt

Die Europäische Kommission hat zwei beratende Organe zur Umsetzung der Verordnung über künstliche Intelligenz ernannt. Die wissenschaftliche Gruppe umfasst 60 unabhängige Experten mit Erfahrung in fortschrittlicher künstlicher Intelligenz, Ingenieurwesen, technischer Prüfung, Industrie und sozialer Auswirkungen. Die wissenschaftliche Gruppe wird sich auf allgemeine KI-Modelle und -Systeme, systemische Risiken, die Klassifizierung von Modellen, Bewertungsmethoden und grenzüberschreitende Marktüberwachung konzentrieren. Das Beratungsgremium wird technische Expertise zu Standardisierung, Regelanwendung und praktischen Herausforderungen bei der Umsetzung bieten. Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit und Normungsorganisationen werden eine ständige Rolle im Forum haben.

Für Bürger und Unternehmen ist die Ernennung dieser Organe von Bedeutung, da die Verordnung über künstliche Intelligenz in eine Phase eintritt, in der die Regeln in der Praxis interpretiert, angewendet und überwacht werden müssen. Künstliche Intelligenz wird bereits in digitalen Diensten, Verwaltung, Gesundheit, Bildung, Rekrutierung, Cybersicherheit, Industrie und Konsumgütern eingesetzt, und die kohärente Anwendung der Regeln wird von spezialisierter technischer Expertise abhängen.

Die wissenschaftliche Gruppe vereint 60 unabhängige Experten, die aufgrund ihrer Erfahrung in Bereichen wie fortschrittlicher künstlicher Intelligenz, Ingenieurwesen, technischer Prüfung, Industrie und sozialer Auswirkungen ausgewählt wurden. Ihre Rolle besteht darin, das Europäische Büro für künstliche Intelligenz und die nationalen Behörden bei der Umsetzung der Verordnung über künstliche Intelligenz zu unterstützen.

Ein zentraler Punkt der Aktivitäten der wissenschaftlichen Gruppe wird die Überwachung von allgemeinen KI-Modellen und -Systemen sein, die als GPAI bekannt sind. Diese Modelle können in zahlreiche Dienste und Anwendungen integriert werden und können Auswirkungen in mehreren Sektoren haben, was die Risikobewertung auf der Ebene eines einzelnen Unternehmens oder eines einzelnen Mitgliedstaates erschwert.

Die Gruppe wird Expertise zu systemischen Risiken, der Klassifizierung von Modellen, Bewertungsmethodologien und der grenzüberschreitenden Marktüberwachung bieten. Diese Themen sind wichtig für die einheitliche Anwendung der Regeln in der Europäischen Union, insbesondere wenn ein KI-Modell oder -System in einem Land entwickelt, in digitale Dienste in einem anderen integriert und von Bürgern oder Unternehmen auf dem gesamten einheitlichen Markt genutzt wird.

Das Beratungsgremium wird eine breitere Rolle spielen. Es wird technische Expertise und Empfehlungen zur Anwendung der Verordnung über künstliche Intelligenz bieten, einschließlich in Bereichen wie Standardisierung und Implementierungsschwierigkeiten. Seine Mitglieder stammen aus der akademischen Welt, der Zivilgesellschaft und der Industrie, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Start-ups.

Die Auswahl der Mitglieder des Forums verfolgt auch das Gleichgewicht von Geschlecht und Geografie sowie eine Kombination von Kompetenzen, einschließlich Expertise in KI-Alphabetisierung, allgemeinen KI-Modellen und den durch die Verordnung abgedeckten Sektoren. Diese Struktur soll eine umfassendere Analyse der Auswirkungen der Regeln ermöglichen, nicht nur aus der Perspektive großer Technologieunternehmen, sondern auch aus der Perspektive von Forschung, Grundrechten, kleineren Unternehmen und Nutzern.

Mehrere europäische Agenturen und Organisationen werden eine ständige Rolle im Beratungsgremium haben. Dazu gehören die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit, ENISA, sowie Normungsorganisationen. Ihre Präsenz spiegelt die Verbindung zwischen künstlicher Intelligenz, Grundrechten, Cybersicherheit und technischen Standards wider.

Das Mandat der Mitglieder beträgt zwei Jahre. Die beiden Organe sind Teil der Governance-Architektur der Verordnung über künstliche Intelligenz, zusammen mit dem Europäischen Büro für künstliche Intelligenz, dem Europäischen Rat für künstliche Intelligenz und den nationalen Behörden. Die Europäische Kommission beschreibt diese Struktur als ein Governance-Mechanismus mit mehreren Akteuren, der eine ausgewogene Anwendung der Verordnung unterstützen soll.

Die Verordnung über künstliche Intelligenz ist der rechtliche Rahmen der Europäischen Union für KI-Systeme und allgemeine KI-Modelle. Die Europäische Kommission und die Behörden der Mitgliedstaaten sind für die Umsetzung, Überwachung und Anwendung verantwortlich. Das Europäische Büro für künstliche Intelligenz, der Europäische Rat für künstliche Intelligenz, die wissenschaftliche Gruppe und das Beratungsgremium bilden die institutionelle Struktur, durch die die Europäische Union versucht, die verabschiedeten Regeln in eine effektive Kontrolle des KI-Marktes umzusetzen.

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