Der Kanzler Friedrich Merz hat die Absicht der deutschen Regierung angekündigt, die Möglichkeit der telefonischen Beantragung von Krankheitsurlaub abzuschaffen und die Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen Attests bereits ab dem ersten Krankheitstag einzuführen. Diese Maßnahme, die durch die steigende Zahl der Krankheitsurlaube gerechtfertigt ist, könnte Millionen von Arbeitnehmern betreffen.
Das Verfahren zur Beantragung von Krankheitsurlaub durch telefonische Konsultationen wurde während der COVID-19-Pandemie eingeführt, um die Überfüllung in den Arztpraxen zu reduzieren. In Zukunft müssen die Arbeitnehmer persönlich zum Arzt gehen, um das Attest über die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit zu erhalten.
Der Kanzler betonte, dass Deutschland mit einer hohen Abwesenheitsrate konfrontiert ist, die die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt. Die vorgeschlagene Reform könnte die Pflicht zur Vorlage des ärztlichen Attests ab dem ersten Tag zu einer nationalen Regelung machen und die Möglichkeit der telefonischen Beantragung abschaffen. Der Anwalt Paul Krusenotto erklärte, dass die aktuellen Arbeitsverträge nicht automatisch ungültig werden und die Auswirkungen der neuen Regelung von deren Formulierung abhängen werden.
Quellen
Neueste Nachrichten
19:54
19:37
19:17
19:00
18:55
Mehr Nachrichten ansehen