Familien in Deutschland können von rund 150 staatlichen Unterstützungsleistungen profitieren – von der Schwangerschaft bis zur Volljährigkeit des Kindes. Viele Hilfen erreichen die vorgesehenen Empfänger jedoch nicht, weil Eltern nicht alle ihre Ansprüche kennen oder durch komplizierte Verwaltungsverfahren abgeschreckt werden.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kostete die Versorgung des ersten Kindes bis zum Alter von 18 Jahren im Jahr 2018 etwa 174.096 Euro. Aufgrund der Inflation dürfte der Betrag heute höher liegen, wobei Einkommensverluste durch eine Reduzierung der Arbeitszeit der Eltern nicht berücksichtigt sind.
Die Unterstützung beginnt bereits vor der Geburt durch den Mutterschutz, das Mutterschaftsgeld und den Kündigungsschutz. Nach der Geburt können Eltern Kindergeld erhalten, das ab Januar 2026 für jedes Kind monatlich 259 Euro beträgt. Für bestimmte Familien kann der Kinderfreibetrag vorteilhafter sein – der Steuerabzug wird von den Behörden automatisch geprüft.
Eine weitere wichtige Leistung ist das Elterngeld, das bis zu 1.800 Euro monatlich betragen kann und sich nach dem vorherigen Einkommen richtet. Zudem gibt es Varianten wie ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Familien mit geringem Einkommen können Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen, unter anderem für Ausflüge, Vereine und Musikunterricht. Diese Leistungen müssen jedoch separat beantragt werden, teilweise bei unterschiedlichen Behörden, und ihre Gewährung ist zeitlich begrenzt.
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