Die in Rumänien umgesetzte europäische Zugänglichkeitsrichtlinie gilt sowohl für den öffentlichen Sektor als auch für Privatunternehmen und soll Menschen mit Behinderungen den Zugang zu digitalen Diensten erleichtern. Sie gilt für alle Einrichtungen mit Ausnahme von Kleinstunternehmen und sieht bei Nichteinhaltung Geldstrafen vor. Die Unternehmen müssen Zugänglichkeitsprüfungen durchführen, kritische Probleme beheben und Zugänglichkeitserklärungen veröffentlichen. Die Einhaltung dieser Normen bringt Vorteile mit sich, darunter einen besseren Ruf und Zugang zu EU-Fördermitteln.
Quellen
Site‑urile și aplicațiile mobile din România, accesibile persoanelor cu dizabilități din 28 iunie - Economica.net
Din 28 iunie 2025, site‑urile și aplicațiile mobile din România, accesibile persoanelor cu dizabilități
Din 28 iunie 2025, site‑urile și aplicațiile mobile din România, accesibile persoanelor cu dizabilități
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