Omar Hayssam wird nach seiner bedingten Entlassung aus der Haft, die am Freitag, dem 11. September 2026, vom Gericht des Kreises Ilfov beschlossen wurde, von Beamten der Generalinspektion für Einwanderung übernommen. Der Syrer besitzt nicht die rumänische Staatsbürgerschaft und verfügt in Rumänien über kein geregeltes Aufenthaltsrecht.
Nach Angaben der Generalinspektion für Einwanderung werden die Beamten die rechtliche Situation Hayssams auf Grundlage der Dringlichkeitsverordnung 194/2002 über die Regelung des Aufenthalts von Ausländern prüfen. Je nach den Feststellungen der Behörden und den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen werden die entsprechenden Maßnahmen ergriffen.
Das Gericht des Kreises Ilfov gab dem Antrag auf bedingte Entlassung statt und ordnete die sofortige Freilassung an, sofern er nicht in einem anderen Verfahren festgehalten oder verhaftet wird. Hayssam verbüßte eine Haftstrafe von 24 Jahren und vier Monaten, die im Fall „Manhattan“ wegen Wirtschaftsdelikten verhängt worden war.
Omar Hayssam wurde außerdem wegen der Entführung rumänischer Journalisten im Irak, im Fall „Volvo Truck“, im Fall „Foresta Nehoiu“ sowie wegen des illegalen Überquerens der Grenze verurteilt. 2006 wurde er unter der Begründung bedingt entlassen, dass er an Krebs im Endstadium leide, floh jedoch aus Rumänien. 2013 wurde er ins Land zurückgebracht.
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