Brüssel, 13. November 2025 — Die Finanzminister der Europäischen Union haben beschlossen, die Grenze von 150 Euro abzuschaffen, die den Import von Waren mit geringem Wert in die EU ohne Zahlung von Zollgebühren erlaubte. Diese Entscheidung markiert eine der wichtigsten Änderungen des Zollregimes im letzten Jahrzehnt und zielt darauf ab, die systematische Unterbewertung von kleinen Paketen zu bekämpfen, den Wettbewerbsvorteil von Händlern außerhalb der Union zu verringern und die künstliche Fragmentierung des Transports zu begrenzen.
Laut dem Rat werden bis zu 65 % der Pakete unter 150 Euro, die in die EU gelangen, zu Werten deklariert, die niedriger sind als die tatsächlichen, um Zollgebühren zu vermeiden. Dieses Phänomen betrifft direkt europäische Unternehmen, die mit unlauterem Wettbewerb konfrontiert sind, insbesondere in von E-Commerce dominierten Bereichen. Im Jahr 2024 stammten 91 % der unter 150 Euro bewerteten E-Commerce-Sendungen aus China, so die Daten der Europäischen Kommission, was das Ausmaß des Handelsungleichgewichts veranschaulicht.
Die Anwendung der neuen Regel wird mit der Einführung des EU Customs Data Hub, der europäischen Plattform für die zentralisierte Verwaltung von Zollinformationen, möglich werden. Der Hub, der voraussichtlich 2028 in Betrieb genommen wird, befindet sich derzeit in Verhandlungen zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament im Rahmen der strukturellen Reform der Zollunion. Er wird die Berechnung der Zollschuld auf Artikelbasis ermöglichen und somit die einheitliche Anwendung von Gebühren für alle Pakete, einschließlich der mit geringem Wert, erleichtern und die Kontrollen auf Ebene der Mitgliedstaaten stärken.
Um einen langen Zeitraum zu vermeiden, in dem das hohe Volumen an Paketen weiterhin ohne Besteuerung in die EU gelangt, haben die Minister die Einführung einer Übergangslösung ab 2026 vereinbart. Diese Maßnahme wird es den Zollbehörden ermöglichen, die Erhebung von Gebühren vor der Operationalisierung des europäischen Hubs zu beginnen, um Haushaltsverluste und ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile von Akteuren außerhalb der EU zu verringern. Der Rat stellte klar, dass die technischen Einzelheiten dieses Mechanismus in den kommenden Wochen entwickelt werden.
„Wir stellen sicher, dass die Gebühren ab dem ersten Euro bezahlt werden, um faire Bedingungen für europäische Unternehmen zu schaffen“, erklärte die dänische Ministerin für Wirtschaft, Stephanie Lose, und betonte die Priorität der Reform. Die Abschaffung der Grenze von 150 Euro und die Einführung der erforderlichen technischen Mechanismen stellen zentrale Säulen der EU-Strategie zur Modernisierung des Zollsystems und zur Verringerung von Missbräuchen im internationalen E-Commerce dar.