Am Donnerstag hat DIICOT eine Mitteilung veröffentlicht, in der die kürzlich gemachten politischen Erklärungen zu einer laufenden Untersuchung bezüglich Verdachts auf Menschenhandel und Ausbeutung von schutzbedürftigen Personen in Bihor entschieden zurückgewiesen werden. Die Staatsanwälte betonen, dass diese politischen Interventionen genau vor der Entscheidung des Gerichts über die Anträge auf präventive Maßnahmen stattfanden. DIICOT warnt, dass die Justiz nicht von politischen Mitteilungen oder Erklärungen mit Wahlinteresse beeinflusst werden darf und hebt hervor, dass ein solches Verhalten die Glaubwürdigkeit der Ermittlungen und den Druck auf die Gerichte untergräbt.
Außerdem wiederholen die Staatsanwälte, dass ihre Tätigkeit im rechtlichen Rahmen erfolgt und dass alle Anträge von unabhängigen Richtern geprüft werden. Der Fall hat öffentliche Reaktionen und Verbindungen zum kommissarischen Premierminister Ilie Bolojan ausgelöst, der jede Beteiligung bestreitet. Der Anwalt von Viorel Pașca, der von DIICOT angeklagt wird, behauptet, dass dieser unschuldig ist und dass die Situation in den Asylen den Behörden schon lange bekannt war.
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