Gemäß dem Ministerium für Innere Angelegenheiten (MAI) werden die gesammelten Daten für die in jeder territorial-administrativen Einheit registrierten Fahrzeuge am 19. Dezember 2025 an die Präfekturen im Land übermittelt. Die Vertreter der Gemeinden werden ab dem 20. Dezember 2025 auf diese Informationen zugreifen können, wobei die Sicherheitsprotokolle und der Schutz personenbezogener Daten eingehalten werden. Diese Maßnahme wird durch das Gesetz 239 von 2025 geregelt, das am 15. Dezember im Amtsblatt veröffentlicht wurde und drei Tage nach der Veröffentlichung in Kraft tritt.
Das Gesetz sieht außerdem eine Erhöhung der Kfz-Steuern ab dem 1. Januar 2026 vor, die auch die Besitzer von Elektrofahrzeugen betrifft, die zuvor von der Zahlung befreit waren. Zudem wird die Steuer die Emissionsnorm des Fahrzeugs berücksichtigen.
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