Alexia Borza, Absolventin des Liceului Teoretic 'Avram Iancu' aus Cluj-Napoca, hat vor Gericht das Recht erkämpft, die Abschlussprüfung im Rahmen einer Sonderprüfung abzulegen, nachdem das Bildungsministerium ihren Antrag abgelehnt hatte.
Das Berufungsgericht Cluj entschied zu ihren Gunsten, aber das Ministerium legte gegen das Urteil beim Obersten Gerichtshof Berufung ein. Alexia, die für die Zulassung zur Wirtschafts Universität Wien ausgewählt wurde, erfuhr, dass die Aufnahmeprüfung mit der Abschlussprüfung zusammenfällt, weshalb sie die Sonderprüfung beantragte. Nach einem gescheiterten Verwaltungsprozess wandte sie sich an eine Anwaltskanzlei, die der Meinung war, dass die Auslegung des Ministeriums übermäßig restriktiv war.
Trotz der Unsicherheit gelang es Alexia, die Prüfung in der Sonderprüfung abzulegen und eine Durchschnittsnote von 9,51 zu erreichen. Ihre Anwältin, Tania Maria Câmpan, betont, dass dieser Fall zu einer Änderung der Regeln für die Sonderprüfung des Abiturs führen könnte. Das Bildungsministerium beantragte die Aussetzung der Wirkung der Entscheidung, zog diesen Antrag jedoch später zurück.
Alexia setzt den Zulassungsprozess an der Universität in Wien fort, mit der Prüfung, die für den 30. Juni angesetzt ist.
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