Am 5. Dezember 2025 hat die Regierung Bolojan eine Dringlichkeitsverordnung verabschiedet, die das Steuervorschriftenverfahren ändert und den Anbietern von Krypto-Dienstleistungen die Verpflichtung auferlegt, Informationen an die Nationale Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) zu übermitteln. Diese Maßnahme setzt die EU-Richtlinie DAC8 um, die die steuerliche Transparenz im Bereich der Krypto-Assets zum Ziel hat.
Durch die Umsetzung dieser Richtlinie werden die Steuerbehörden in der Lage sein, die aus Transaktionen mit Krypto-Assets erzielten Einnahmen zu identifizieren, wodurch die Risiken der Steuerhinterziehung verringert werden. Die Nichtumsetzung der Richtlinie könnte erhebliche Sanktionen seitens der Europäischen Kommission nach sich ziehen. ANAF wird Maßnahmen zur Modernisierung der IT-Infrastruktur und zur Implementierung der erforderlichen Verfahren zur Einhaltung der Berichtspflichten ergreifen, um sich somit den europäischen Standards für Digitalisierung und internationale steuerliche Zusammenarbeit anzupassen.
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