Premier Bolojan erklärte, dass die Pension im Justizwesen auf 70 % des letzten Nettogehalts begrenzt bleibt und nannte drei wesentliche Gründe für diese Entscheidung. Erstens die Einhaltung der Frist von 28, die entscheidend für den Zugang zu europäischen Mitteln ist.
Der zweite Grund betrifft die Korrektur der Wahrnehmung der Rumänen über das Rentenalter, das als ungerecht angesehen wird, da viele bereits mit 48-50 Jahren in Rente gehen und Renten erhalten, die dem letzten Gehalt entsprechen. Schließlich betonte Bolojan die Bedeutung einer gesunden Wirtschaft und eines nachhaltigen Rentensystems auf lange Sicht. Er äußerte die Hoffnung, dass alle Beteiligten verantwortungsbewusst handeln werden, um die Durchführung des Verfahrens unter normalen Bedingungen zu gewährleisten.