Die Generalstaatsanwältin Rumäniens, Cristina Chiriac, hat angekündigt, dass die Staatsanwaltschaft neben dem Obersten Gerichtshof für Kassation und Justiz das Gesetzesprojekt zur Vergütung des aus öffentlichen Mitteln bezahlten Personals ablehnt, das von Nicușor Dan als im Parlament konsensfähig angesehen wurde. Das Projekt wird als Bedrohung für den Status der Staatsanwälte angesehen, da es die Gehaltsrechte und wesentlichen finanziellen Garantien für die Unabhängigkeit des Justizsystems verringern würde.
Der Oberste Rat der Magistratur hat ebenfalls das Projekt abgelehnt. Die Generalstaatsanwaltschaft betont, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen zu einer Blockade der Aktivitäten der Gerichte und höheren Staatsanwaltschaften führen könnten, das Personal demotivieren und die Attraktivität des Berufs für zukünftige Jurastudenten beeinträchtigen würden. Außerdem wird auf die negativen Auswirkungen auf die Staatsanwälte hingewiesen, die nach der Verabschiedung des Gesetzes in das System eintreten werden und niedrigere Gehälter als ihre Vorgänger erhalten. Die Staatsanwaltschaft fordert die Einbeziehung der Haushaltsverantwortlichen in die Diskussionen über das Gesetzesprojekt und warnt, dass die Verabschiedung in der aktuellen Form die Funktionsweise des Justizsystems und die Qualität der Rechtsprechung erheblich beeinträchtigen könnte.
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