Der Oberste Rat der Magistratur (CSM) hat am Donnerstagabend mitgeteilt, dass die Richter des Berufungsgerichts Bukarest die Verhandlung eines Falls ausgesetzt haben, in dem ein Krebspatient die Sicherstellung der Behandlung beantragt, da „die tatsächliche Verantwortung für die Gewährleistung des Zugangs zu Medikamenten und onkologischen Behandlungen dem rumänischen Staat durch die zuständigen Behörden obliegt“.
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