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Die Anwälte von Călin Georgescu haben beim Bukarester Berufungsgericht einen Antrag auf Rückgabe der Anklageschrift an die Staatsanwaltschaft neben dem Obersten Gerichtshof für Kassation und Gerechtigkeit gestellt und mögliche Unregelmäßigkeiten im Prozess der Bestätigung des Anklageakts angeführt. Sie behaupten, dass Staatsanwalt Remus Popa, der die Anklageschrift bestätigt hat, auch strafrechtliche Ermittlungen im Fall Georgescu durchgeführt hat, was gegen das Gesetz verstößt, da ein Staatsanwalt seine eigene Tätigkeit nicht überprüfen kann. Außerdem bestreiten die Verteidiger die Echtheit der Unterschrift von Popa auf der Anklageschrift und erwähnen ein von Hand geschriebenes „p“ neben der Unterschrift, was darauf hindeutet, dass jemand anderes an seiner Stelle unterschrieben haben könnte.
Unter Berufung auf Artikel 328 der Strafprozessordnung argumentieren die Anwälte, dass die Anklageschrift nicht von einem übergeordneten Staatsanwalt überprüft wurde, was die Unparteilichkeit des Verfahrens und die prozessualen Rechte des Angeklagten beeinträchtigt. Sie fordern, dass die Staatsanwaltschaft die Unregelmäßigkeiten innerhalb von fünf Tagen behebt, andernfalls die Rückgabe der Akte anordnet. Der Fall befindet sich in der Phase der vorläufigen Anhörung, die von dem Richter Mihai-Paul Cozma geleitet wird. Călin Georgescu wird beschuldigt, falsche Informationen weitergegeben und den Täter begünstigt zu haben.
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