Das Berufungsgericht Bukarest hat für Freitag, den 30. Januar, die Verkündung einer Entscheidung über den Antrag einer Anwältin der AUR zur Aussetzung der Funktion der Verfassungsrichter Mihai Busuioc und Dacian Dragoș angesetzt.
Die Entscheidung, die das Gericht treffen wird, ist nicht endgültig, kann jedoch vollstreckbar sein, was zur Aussetzung der Verfassungsrichter im Falle einer Annahme führen könnte.
Das Gericht hat die Verkündung in diesem Fall bisher zweimal verschoben.
Nach Angaben der Anwältin Silvia Uscov erfüllen die beiden Richter nicht die Bedingungen von 18 Jahren Erfahrung im juristischen Fachbereich in der Hochschulbildung.
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