<p>Auf den 1. Mai (Donnerstag) folgt der 2. Mai (Freitag), der für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zum gesetzlichen Feiertag erklärt wurde. Am 8. Juni gibt es außerdem einen dreitägigen Mini-Urlaub, da der 9. Juni ebenfalls zum gesetzlichen Feiertag erklärt wurde.
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