Das Verfassungsgericht Rumäniens wird am 24. September die Beschwerde des Obersten Gerichtshofs bezüglich des Gesetzes prüfen, durch das die Regierung die Verantwortung für die Änderung der Dienstpensionen der Richter übernommen hat. Der OGH beruft sich auf die Verletzung des Prinzips des Rechtsstaats, der Unabhängigkeit der Justiz und der rechtlichen Sicherheit, während das Projekt eine Deckelung der Pension auf 70 % des letzten Nettogehalts und eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters auf 65 Jahre vorsieht, während die Richter ihre Tätigkeit als Zeichen des Protests ausgesetzt haben.
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