Das Gesetz erweitert die Pflicht zur RCA-Versicherung für Fahrzeuge, die zuvor nicht registriert werden mussten, einschließlich Elektroroller und E-Bikes, die bestimmte Geschwindigkeits- und Gewichtslimits überschreiten. Es werden auch neue Mindestschadenersatzgrenzen festgelegt, nämlich 6,4 Millionen Lei für Sachschäden und 32 Millionen Lei für Personenschäden, gemäß den Anforderungen der Europäischen Union. Die Verabschiedung dieses Gesetzes wurde durch Warnungen der Europäischen Kommission beschleunigt, da Rumänien mit erheblichen finanziellen Sanktionen für die Verzögerung der Umsetzung der europäischen Richtlinie rechnen muss. Das Gesetz tritt nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft, und die Finanzaufsichtsbehörde wird die Anwendungsbestimmungen erlassen.
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