Das Bildungsministerium hat angekündigt, dass in der Regierungssitzung am 16. April eine Notverordnung genehmigt wurde, die die Wettbewerbe zur Besetzung von Lehrstellen im staatlichen Schulwesen sowie für Universitätsassistenten freigibt. Diese Maßnahme ist entscheidend für die Sicherstellung der notwendigen personellen Ressourcen im Schul- und Hochschuljahr 2026-2027 und garantiert die Kontinuität im Bildungssystem.
Die Verordnung ändert das Gesetz Nr. 141/2025 und legt den rechtlichen Rahmen für die Einstellung von Lehrpersonal fest, die auf verschiedene Weise erfolgen kann, einschließlich befristeter oder unbefristeter Verträge. Die Annahme dieser Verordnung ist entscheidend, da die Verträge der befristet angestellten Lehrkräfte am 31. August 2026 auslaufen werden, und die Maßnahme gewährleistet die Kontinuität in der Bildung.
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