Sieh unsere Nachrichten immer auf Google
Das Berufungsgericht Bukarest hat am Dienstag den Antrag der AUR-Anwältin Silvia Uscov, den Ernennungsdekret von Dacian Dragoș als Richter des Verfassungsgerichts auszusetzen, als unbegründet abgelehnt.
Somit bleibt Dacian Dragoș weiterhin Verfassungsrichter, zumindest bis Mittwoch, wenn ein weiterer Antrag auf Aussetzung desselben Dekrets verhandelt wird, der jedoch Dacian Dragoș und den Richter Mihai Busuioc betrifft.
Diese Situation fällt mit einer Verschiebung einer Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Reform der Richterpensionen zusammen, aufgrund des Vaterschaftsurlaubs des Richters Gheorghe Stan.
Außerdem hat das Gericht den Antrag der Präsidialverwaltung angenommen, das Verfassungsgericht zur Klärung des Begriffs 'juristische Tätigkeit oder im höheren juristischen Unterricht' anzurufen, wobei Anwältin Uscov argumentiert, dass die beiden Richter nicht die Bedingung von 18 Jahren Erfahrung im juristischen Fachgebiet erfüllen.
Das Verfassungsgericht muss klären, ob die Erfahrung sich nur auf die Lehrtätigkeit im juristischen Unterricht bezieht oder auch andere juristische Bereiche umfasst.
Neueste Nachrichten
16:45
16:42
16:32
16:16
16:15
Mehr Nachrichten ansehen