Das Verfassungsgericht Rumäniens (CCR) wird am Mittwoch, dem 8. Oktober, die Entscheidung bezüglich der Beschwerde des Obersten Gerichtshofs (ÎCCJ) in Bezug auf das Gesetz über die Dienstaltersrenten der Richter bekannt geben, so die Quellen von digi24.ro.
Am 24. September hatten die Richter des CCR mehrere Beschwerden zu den Maßnahmen des Pakets 2 der Regierung Bolojan auf dem Tisch. Das Gericht wies damals einstimmig die Beschwerde der Opposition bezüglich des Gesetzes zur Effizienzsteigerung der Tätigkeit einiger autonomer Verwaltungsbehörden zurück.
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