Călin Georgescu bleibt in Untersuchungshaft, nachdem das Berufungsgericht Bukarest der Beschwerde der DIICOT gegen die Entscheidung des Bukarester Gerichts stattgegeben hat, die Maßnahme durch Hausarrest zu ersetzen. Die Entscheidung ist endgültig.
Die Entscheidung wurde von einem Senat bei abweichenden Meinungen getroffen, das heißt, ein dritter Richter wurde hinzugezogen, weil die beiden Richter des Senats keine Einigung erzielen konnten.
„Der Antrag des Beschuldigten auf Ersetzung der Untersuchungshaft durch Hausarrest wird als unbegründet zurückgewiesen“, heißt es im Protokoll des Gerichts.
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