Gemäß den neuen Änderungen des Gesetzes Nr. 61/1991 müssen Rumänen, die laute Partys im Freien oder in anderen offenen Räumen organisieren, auf die strengen Strafen für die Störung der öffentlichen Ruhe achten. Die Bußgelder können bis zu 12.000 Lei betragen und gelten sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten, wodurch die vorherige Grenze aufgehoben wird.
Die Gewerkschaft Europol hat auf diese Änderungen hingewiesen und betont, dass die Organisation von Partys mit lauter Musik in der Nähe von Wohnhäusern eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Die Bußgelder für solche Taten variieren zwischen 4.000 und 6.000 Lei, und im Falle einer Wiederholung der Tat innerhalb von 72 Stunden steigen sie erheblich. Die Behörden können auch die Ableistung von gemeinnütziger Arbeit anordnen. Damit wurde der Mythos, dass "man im Garten tun kann, was man will", entlarvt, da die Strafen unabhängig von der Uhrzeit und dem Ort der Veranstaltung verhängt werden können.
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