Die ANAF hat das Verfahren festgelegt, nach dem sie die Sondersteuer für hochwertige Wohnimmobilien und Autos, die von den Steuerpflichtigen nicht erklärt wurden, von Amts wegen berechnen kann. Die Maßnahmen sind in der ANAF-Verordnung Nr. 1444/2026 vorgesehen und gelten für die ab 2024 geschuldete Steuer. Das Verfahren führt keine neue Steuer ein, sondern regelt die Festsetzung der Steuerschuld, wenn keine Erklärung eingereicht wurde.
Betroffen sind Wohngebäude in Rumänien mit einem steuerpflichtigen Wert von mehr als 2.500.000 Lei, die am 31. Dezember des vorangegangenen Steuerjahres gehalten wurden. Bei Autos gilt die Steuer für natürliche und juristische Personen, die in Rumänien zugelassene oder registrierte Fahrzeuge besitzen, deren individueller Anschaffungswert 375.000 Lei übersteigt.
Die Steuerbehörde wird die Eigentümer anhand der von den lokalen Verwaltungen übermittelten Informationen, der eingereichten Erklärungen und der Daten aus den Steuerregistern ermitteln. Die Steuerpflichtigen werden benachrichtigt und können sich im Rahmen einer Anhörung äußern. Die Festsetzung von Amts wegen darf frühestens 15 Tage nach der Mitteilung über die Überschreitung der gesetzlichen Frist erfolgen. 20 Tage nach Zustellung der Benachrichtigung wird die Liste aktualisiert; Personen, die eine Erklärung einreichen oder nicht zahlungspflichtig waren, werden aus dem Verfahren genommen.
Bei Wohnimmobilien bildet die Differenz zwischen dem steuerpflichtigen Wert und dem Schwellenwert von 2.500.000 Lei die Steuerbemessungsgrundlage. Bei Autos wird die Differenz zwischen dem Anschaffungspreis und dem Schwellenwert von 375.000 Lei berücksichtigt; darauf wird der gesetzlich vorgesehene Prozentsatz angewendet.
Separat sieht ein im Senat eingebrachter Gesetzentwurf vor, Fahrzeuge, die ausschließlich für Sportwettbewerbe bestimmt, vom zuständigen Verband homologiert und in den Fahrzeugdokumenten entsprechend ausgewiesen sind, von der Steuer auszunehmen. Die Initiatoren schätzen, dass die Maßnahme etwa 50 bis 60 Autos betreffen würde.
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