Ein 2-jähriges Mädchen ist im November in einer Zahnarztpraxis in Bukarest gestorben, infolge einer allgemeinen Anästhesie. Die interne Untersuchung der Klinik hat ergeben, dass der Raum keine Betriebserlaubnis hatte, die Verantwortung liegt bei zwei Kollegen mit administrativen Aufgaben. Diese hätten die Leitung nicht darüber informiert, dass die Gesundheitsgenehmigung nicht erteilt worden war. Die Vertreter der Klinik behaupten, dass die Ärzte nichts von dem Fehlen der Genehmigung wussten und nicht verantwortlich sind. Der Vertrag des verantwortlichen Managers wurde beendet, und die Tätigkeit der Niederlassung bleibt ausgesetzt. Die Klinik kooperiert mit der medizinisch-rechtlichen und strafrechtlichen Untersuchung und erwartet die offiziellen Schlussfolgerungen.
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