Ab dem 1. September 2025 wird die Umsatzsteuerbefreiungsgrenze für kleine Unternehmen von 300.000 Lei auf 395.000 Lei angehoben, jedoch müssen die Steuerpflichtigen sich registrieren, sobald sie die Grenze überschreiten. Das spezielle Befreiungssystem wird auf EU-Ebene ausgeweitet, was die Anwendung in anderen Mitgliedstaaten ermöglicht. Darüber hinaus definiert die Verordnung den Ort der Dienstleistungserbringung neu und legt spezifische Regeln für die Umsatzbesteuerung fest. Die Steuerpflichtigen haben bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, um auf die Benachrichtigungen der ANAF ohne Sanktionen zu reagieren.
Quellen
Majorarea plafonului de TVA pentru întreprinderile mici: O măsură cu implicații mai ample și obligații mai stricte decât ar părea la prima vedere
PwC: Majorarea plafonului de TVA pentru întreprinderile mici aduce implicații mai ample și obligații mai stricte decât ar părea la prima vedere
Majorarea TVA în HoReCa va afecta turismul intern. FPIOR: Ultimul cui în coşciugul industriei
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