Ab dem 1. September 2025 wird die Umsatzsteuerbefreiungsgrenze für kleine Unternehmen von 300.000 Lei auf 395.000 Lei angehoben, jedoch müssen die Steuerpflichtigen sich registrieren, sobald sie die Grenze überschreiten. Das spezielle Befreiungssystem wird auf EU-Ebene ausgeweitet, was die Anwendung in anderen Mitgliedstaaten ermöglicht. Darüber hinaus definiert die Verordnung den Ort der Dienstleistungserbringung neu und legt spezifische Regeln für die Umsatzbesteuerung fest. Die Steuerpflichtigen haben bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, um auf die Benachrichtigungen der ANAF ohne Sanktionen zu reagieren.
Quellen
Majorarea plafonului de TVA pentru întreprinderile mici: O măsură cu implicații mai ample și obligații mai stricte decât ar părea la prima vedere
PwC: Majorarea plafonului de TVA pentru întreprinderile mici aduce implicații mai ample și obligații mai stricte decât ar părea la prima vedere
Majorarea TVA în HoReCa va afecta turismul intern. FPIOR: Ultimul cui în coşciugul industriei
Neueste Nachrichten
13:01
Nvidia hat einen Nettogewinn von mehr als dem Doppelten im Vergleich zum Vorjahr gemeldet. Die Einnahmen übertrafen die Prognosen der Analysten.
12:48
Der ehemalige Minister für Arbeit, Florin Manole: „Ich fordere Bolojan heraus, die Änderungen des PSD zu präsentieren, die von einem Einfluss von 8 Milliarden auf 12 Milliarden für das Gesetz zur Gehaltsregelung geführt haben.“
12:38
"Emily in Paris" endet mit der finalen Weihnachtsstaffel
12:31
Bukarest: Die Sanierungsarbeiten an den Straßenbahngleisen in der Armand Călinescu Straße wurden aufgrund der Entdeckung möglicher archäologischer Überreste eingestellt.
12:29
Rumänien hat 2,5 Milliarden Euro aus SAFE für Verteidigung und Infrastruktur erhalten. Welche Autobahnen erhalten die europäischen Mittel?
Mehr Nachrichten ansehen