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127 neue Nachrichten in den letzten 24 Stunden
  1. Startseite
  2. Wirtschaft

Die Verordnung 22/2025 ändert das Mehrwertsteuersystem für kleine Unternehmen, indem sie die Freigrenze erhöht, aber strengere Verpflichtungen auferlegt.

Sanziana Georgescu
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10 September 2025, 13:24
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Wirtschaft
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Ab dem 1. September 2025 wird die Umsatzsteuerbefreiungsgrenze für kleine Unternehmen von 300.000 Lei auf 395.000 Lei angehoben, jedoch müssen die Steuerpflichtigen sich registrieren, sobald sie die Grenze überschreiten. Das spezielle Befreiungssystem wird auf EU-Ebene ausgeweitet, was die Anwendung in anderen Mitgliedstaaten ermöglicht. Darüber hinaus definiert die Verordnung den Ort der Dienstleistungserbringung neu und legt spezifische Regeln für die Umsatzbesteuerung fest. Die Steuerpflichtigen haben bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, um auf die Benachrichtigungen der ANAF ohne Sanktionen zu reagieren.

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