Die Regierung hat am Freitag einen Beschluss gefasst, der den Beschluss der Regierung Nr. 60/2005 ergänzt und Verpflichtungen für die autonome Verwaltung 'Verwaltung des Staatlichen Protokollvermögens' (RA-APPS) festlegt.
Gemäß den neuen Vorschriften muss die RA-APPS halbjährlich auf der Website der Institution eine Liste der Immobilien, die im öffentlichen oder privaten Eigentum des Staates stehen, zu den Daten 10. Juni und 10. Dezember veröffentlichen und die Informationen für 6 Monate aufbewahren. Außerdem wird die RA-APPS monatlich bis zum 15. des folgenden Monats die Abrechnungen für Reparaturen, Ausstattung und Bauarbeiten veröffentlichen.
Die Einnahmen aus Mieten variieren je nach rechtlichem Status der Immobilie: für öffentliche Immobilien behält die RA-APPS 50% der Miete für die Verwaltung ein, während der Rest in den Staatshaushalt fließt; für private Immobilien verbleibt die Miete vollständig im Ermessen der RA-APPS zur Selbstfinanzierung.
Diese Maßnahmen zielen auf Transparenz und Effizienz im Management des Staatseigentums ab.
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