Zu den gemeinsamen Forderungen der französischen, rumänischen und belgischen Landwirte gehört eine Ausnahmeregelung von der EU-Regelung für den GLÖZ8, die besagt, dass jährlich 7 % der Ackerfläche eines Betriebs unbewirtschaftet bleiben müssen. Außerdem fordern sie ähnliche Regeln für Einfuhren aus Ländern außerhalb der EU.
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