20 Dezember 15:14

Wirtschaft
Die Kommission befand die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt vereinbar, doch Ryanair und Malta Air fochten diese Entscheidungen an. Das Gericht der Europäischen Union stellte fest, dass Brüssel bei der Definition der Beihilfeempfänger einen Fehler begangen hatte und die Air France-KLM-Holding und KLM ausschloss.